Lärm

Lärm ist ein weit verbreiteter Stressfaktor und eine mögliche Ursache für Schlafstörungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Lärm kann auch die Kommunikation stören und belästigen sowie die Erholung und Entspannung beeinträchtigen. Er wirkt sich negativ auf den Erwerb der Lesefähigkeit von Kindern aus und mindert allgemein die Konzentration sowie die Lern- und Leistungsfähigkeit.

Je nach Lärmquelle spielt bei der Wirkung auf die Gesundheit neben der Lautstärke auch die Frequenzzusammensetzung und das Zeitverhalten der Geräusche eine Rolle. Besonders belästigend sind zum Beispiel Bahnvorbeifahrten, bei denen die Geräuschpegel schnell ansteigen und hohe Spitzenpegel erreicht werden. Einfluss auf die Wirkung haben zudem persönliche Faktoren wie Tageszeit, Tätigkeit, Stimmungslage und Einstellung zur Lärmquelle.

Hauptlärmquelle in den Städten ist nach wie vor der Verkehr auf der Straße und der Schiene, zunehmend aber auch der Flugverkehr. In den Städten und Ballungsräumen Nordrhein-Westfalens stellen hohe Lärmbelastungen ein erhebliches Umwelt- und Gesundheitsproblem dar. Deshalb sind ruhige Gebiete und Lärmpausen - wo immer möglich - wichtig.

Insbesondere in innerstädtischen Gebieten rücken Wohnen, Arbeiten und Freizeit immer näher aneinander heran. Daraus können Konflikte entstehen, bespielsweise beim Nebeneinander von Gewerbe und Wohnen oder durch den Betrieb von Luftwärmepumpen. Zum Umgang mit Zielkonflikten aus Sicht des Immissionsschutzes führt das MUNV NRW eine Dialogreihe durch:

[mehr lesen – Thema „Dialogreihe Zielkonflikte in innerstädtischen Quartieren aus Sicht des Immissionsschutzes“]

Das Land NRW setzt sich mit einer Lärmminderungsstrategie für eine Lärmreduktion insbesondere in Ballungsräumen ein. Wichtiges Instrument in den Kommunen sind die Lärmaktionspläne, die alle fünf Jahre aufzustellen und zu aktualisieren sind. Sie haben das Ziel, den Lärm in der Kommune systematisch zu reduzieren und dadurch die Gesundheit der Bevölkerung zu verbessern.

Gesetzliche Regelungen zum Lärm

So vielfältig wie die Lärmquellen sind auch die Regelungen zur Begrenzung und Bewertung von Lärm. Regelungen zur Beurteilung und Begrenzung der Gesamtlärmeinwirkung auf die Menschen gibt es bisher nicht.

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