Lärm

Lärm ist ein weit verbreiteter Stressfaktor und eine mögliche Ursache für Schlafstörungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. In den Städten und Ballungsräumen Nordrhein-Westfalens stellen hohe Lärmbelastungen ein erhebliches Umwelt- und Gesundheitsproblem dar. Rund 1,4 Millionen Menschen sind in Nordrhein-Westfalen gesundheitsschädlichen Lärmbelastungen über 65 Dezibel(A) am Tage und 55 Dezibel(A) in der Nacht ausgesetzt. Bei diesen Mittelungspegeln wurden in Studien bereits gesundheitliche Auswirkungen wie beispielsweise die Zunahme von Herz-Kreislauf-Erkrankungen beobachtet. Besonders empfindlich reagieren Menschen in den an die Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) angrenzenden Stunden (sogenannte „Tagesrandstunden“) sowie während des Schlafs auf Lärm.

Lärm kann auch die Kommunikation stören und belästigen sowie die Erholung und Entspannung beeinträchtigen. Er wirkt sich negativ auf den Erwerb der Lesefähigkeit von Kindern aus und mindert allgemein die Konzentration sowie die Lern- und Leistungsfähigkeit. Deshalb sind ruhige Gebiete und Lärmpausen - wo immer möglich - wichtig.

Je nach Lärmquelle spielt bei der Wirkung auf die Gesundheit neben der Lautstärke auch die Frequenzzusammensetzung und das Zeitverhalten der Geräusche eine Rolle. Besonders belästigend sind zum Beispiel Bahnvorbeifahrten, bei denen die Geräuschpegel schnell ansteigen und hohe Spitzenpegel erreicht werden. Einfluss auf die Wirkung haben zudem persönliche Faktoren wie Tageszeit, Tätigkeit, Stimmungslage und Einstellung zur Lärmquelle.

Hauptlärmquelle in den Städten ist nach wie vor der Verkehr auf der Straße und der Schiene, zunehmend aber auch der Flugverkehr.

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Insbesondere in innerstädtischen Gebieten rücken die verschiedenen Funktionen Wohnen, Arbeiten und Freizeit immer näher aneinander heran. Daraus können Konflikte entstehen, zu denen beispielsweise der Lärmschutz beim Nebeneinander von Gewerbe und Wohnen gehört. Zum Umgang mit Zielkonflikten aus Sicht des Immissionsschutzes hat das MUNV NRW eine Dialogreihe durchgeführt:

[mehr lesen – Thema „Dialogreihe Zielkonflikte in innerstädtischen Quartieren aus Sicht des Immissionsschutzes“]

In diesem Zusammenhang hat auch die Länderarbeitsgruppe Umweltbezogener Gesundheitsschutz (LAUG) ihre Position zu einer diskutierten „Experimentierklausel“ in der TA Lärm formuliert.

Diese Position basiert auf einen aktuellen Bericht der LAUG zum Lärmschutz aus Sicht des Umweltbezogenen Gesundheitsschutzes, der alle wichtigen Grundlagen zur Wirkung, Messung und Regelung von Lärm beinhaltet. Im Bericht werden auch aktuelle Diskussionen zu Lärmschutz-Regelungen sowie die WHO-Empfehlungen zu Umgebungslärm aus 2018 dargestellt und aus Sicht des Gesundheitsschutzes bewertet. Die in diesem Bericht formulierten Positionen sind darüber hinaus in einer Kurzfassung dargelegt und begründet.

Das Land NRW setzt sich mit einer Lärmminderungsstrategie für eine Lärmreduktion insbesondere in Ballungsräumen ein. Wichtiges Instrument in den Kommunen sind die Lärmaktionspläne, die alle fünf Jahre aufzustellen und zu aktualisieren sind. Sie haben das Ziel, den Lärm in der Kommune systematisch zu reduzieren und dadurch die Gesundheit der Bevölkerung zu verbessern.

Gesetzliche Regelungen zum Lärm

So vielfältig wie die Lärmquellen sind auch die Regelungen zur Begrenzung und Bewertung von Lärm. Regelungen zur Beurteilung und Begrenzung der Gesamtlärmeinwirkung auf die Menschen gibt es bisher nicht.

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