Legionellen
Legionellen (Legionella) sind Bakterien, die natürlicherweise in geringen Konzentrationen in Oberflächengewässern, in Grundwasser und auch im Boden vorkommen. Als natürlich vorkommende Wasserbakterien gelangen sie auch in technische Systeme, wie zum Beispiel Warmwasserverteilungsanlagen und Verdunstungskühlanlagen und vermehren sich dort unter geeigneten Bedingungen.
Legionellen können beim Menschen zu schweren Erkrankungen der Atemwege bis zur tödlichen Lungenentzündung führen (Legionellosen). Die Infektion erfolgt in der Regel durch das Einatmen kleinster Legionellen-haltiger Wassertröpfchen, die sich als Aerosole in der Luft befinden. Quellen können sowohl heimische Wasseranlagen/Duschen sein als auch industrielle bzw. technische Anlagen, die zur Aerosolbildung führen.
Der Legionellose-Ausbruch in Warstein (Kreis Soest) im August 2013 mit 159 schwer verlaufenden Legionellose-Erkrankungen und zwei Todesfällen war bislang der größte Ausbruch in Deutschland, der durch Übertragung von Legionellen über die Außenluft in Zusammenhang mit Oberflächen- und Abwasser verursacht wurde. 2014 erkrankten in Jülich (Kreis Düren) 39 Menschen an einer Lungenentzündung mit einer nachgewiesenen Legionellose. In Bremen kam es 2015/2016 zu zwei Häufungen von Legionellosen mit insgesamt 43 Erkrankten und drei Todesfällen.
In Zusammenhang mit den Ereignissen in Warstein wurde neben dem Bericht der Expertenkommission Legionellen ein Gutachten über das Krisenmanagement inkl. Optimierungspotential erarbeitet („Prozessgutachten über das Krisenmanagement während des Legionellen-Ausbruchs in Warstein 2013“). Dabei wurde deutlich, dass für die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Behörden ein gemeinsames Informations- und Meldemanagement erforderlich ist. Dies soll z.B. gewährleisten, dass bei erkennbaren Zusammenhängen ein Hinweis aus dem Infektionsschutzbereich an die Umweltverwaltung ergeht. Über das Gesundheitsministerium NRW wurde auf Initiative des Umweltministeriums NRW 2017 dazu eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes erzielt. In diesem ist im § 27 Absatz 4 geregelt, dass das Gesundheitsamt die für den Immissionsschutz zuständige Behörde unverzüglich informiert, wenn im Fall einer Häufung von Infektionen mit Legionellen der Verdacht besteht, dass Krankheitserreger aus der Umwelt über den Luftpfad (Aerosole) auf den Menschen übertragen wurden. Darüber hinaus ist der umgekehrte Weg der Informationspflicht per Erlass geregelt – bei Hinweisen auf mögliche Umwelt-/Luftbelastungen durch Legionellen informieren die Umweltbehörden die Gesundheitsämter.
Erste deutliche Erfolge einer verbesserten Zusammenarbeit von Umwelt und Gesundheit hat das Management des Legionellen-Ausbruchs in Jülich in 2014 gezeigt.
In dem Abschlussbericht der Expertenkommission und weiteren Gutachten (vgl. https://www.umwelt.nrw.de/umwelt/umwelt-und-wasser/legionellen/) wurden Empfehlungen zu den Anforderungen an die Überwachung von Gewässern, Rückkühlwerken, Wasser- und Abwasseranlagen sowie an deren technische Nachrüstung abgeleitet sowie Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit der Behörden in ähnlich gelagerten Fällen gemacht.
Nach einer erfolgreichen Bundesratsinitiative Nordrhein-Westfalens für ein Kataster von Rückkühlwerken und deren regelmäßige Kontrolle wurde eine entsprechende Verordnung auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) von der Bundesregierung erarbeitet und am 19.08.2017 in Kraft gesetzt (42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (42. BImSchV)). Damit wurden die erforderlichen gesetzlichen Regelungen für die Errichtung und den Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern geschaffen, um so künftig das Risiko von Legionellen-Ausbrüchen durch belastete Anlagen zu senken.
Mit dem Erlass „Selbstüberwachung Legionellen“ wurde eine Verpflichtung zur Selbstüberwachung von Abwasserdirekteinleitungen mit relevantem Abwasser für Legionellen in Nordrhein-Westfalen eingeführt.
Zusätzlich wurden mit einem weiteren Erlass Vorgaben zur Information der Öffentlichkeit über Befunde in Anlagen unabhängig von Erkrankungsfällen durch die zuständigen Überwachungsbehörden eingeführt.
Mit einem neu eingerichteten Labor für Mikrobiologie im Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) ist Nordrhein-Westfalen in der Lage, in eigener Regie Legionellenanalysen von Kühl-, Oberflächen- und Abwasser durchzuführen.
Weitere Informationen:
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW - Legionellen
- LANUV Legionellenlabor
- Pressemitteilung des Umweltministeriums NRW vom 22.02.2017
- Prozessgutachten über das Krisenmanagement während des Legionellen-Ausbruchs in Warstein 2013
- Abschlussbericht der Expertenkommission Legionellen (Stand 22.05.2015)