Informationen in Gebärdensprache
Menschen, die nicht oder nur schwer hören können, möchten wir die wesentlichen Informationen unserer Internetseite leicht zugänglich zur Verfügung stellen.
Diese Erklärung wurde am 17.06.2021 erstellt.
Diese Erklärung wurde auf Basis einer durchgeführten Selbstbewertung durch das Kompetenzzentrum Barrierefreie IT des Landesbetriebs Information und Technik Nordrhein-Westfalen erstellt.
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite https://www.umwelt-und-gesundheit.nrw.de/ und ihre Unterseiten.
Die Internetseite https://www.umwelt-und-gesundheit.nrw.de/ ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nicht komplett vereinbar.
Wir arbeiten daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss.
PDF-Dokumente sind häufig nicht ausreichend barrierefrei. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.
Sollten Ihnen etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich über das Kontaktformular an das Redaktionsteam wenden, um Ihre Hinweise und Anregungen zu teilen.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite https://www.umwelt-und-gesundheit.nrw.de/ von der Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet.
Menschen, die nicht oder nur schwer hören können, möchten wir die wesentlichen Informationen unserer Internetseite leicht zugänglich zur Verfügung stellen.
In diesem Bereich finden Sie Informationen in Leichter Sprache zur Internetseite https://www.umwelt-und-gesundheit.nrw.de/.