Elektromagnetische Felder

Elektromagnetische Felder umgeben die Menschen vielfach in ihrem Alltag. Sie treten beim Transport und Verbrauch von Strom, beim Empfang von Radio und Fernsehen sowie beim Mobilfunk auf.

Die Möglichkeiten der mobilen Kommunikation und der drahtlosen Übermittlung von Daten haben in den vergangenen Jahren enorm zugenommen. Der Mobilfunk ist fast flächendeckend verfügbar. In privaten Haushalten sind inzwischen moderne Funktechnologien wie WLAN, Bluetooth oder DECT weit verbreitet. Für die wachsenden Anforderungen an höhere Datenmengen bei hoher Übertragungsgeschwindigkeit findet aktuell in Nordrhein-Westfalen der Aufbau der Mobilfunk-Infrastruktur der fünften Generation (5G) statt. 5G unterscheidet sich von der bisherigen Mobilfunktechnik (3G/UMTS, 4G/LTE) durch die Nutzung höherer Frequenzen.

Um die erneuerbaren Energien auszubauen und den europaweiten Stromhandel zu ermöglichen, werden die Hochspannungsleitungen in Deutschland derzeit modernisiert und ausgebaut.

Gesundheitliche Wirkungen elektromagnetischer Felder:

Niederfrequente elektrische und magnetische Felder (z. B. bei Stromversorgungsanlagen) können bei Überschreitung einer bestimmten Schwelle Reizwirkungen hervorrufen. Diese Wirkungen sind gut untersucht. Die gesetzlichen Grenzwerte für Stromversorgungsanlagen sind so gewählt, dass diese Wirkungen beim Betrieb nicht auftreten.

Bei elektrischen und magnetischen Gleichfeldern, wie sie bei Gleichstromübertragung entstehen, gibt es bisher keine wissenschaftlichen Erkenntnisse für direkte gesundheitsschädigende Wirkungen auf Menschen. Magnetische Gleichfelder können aber indirekte Wirkungen zum Beispiel auf elektronische Implantate wie Herzschrittmacher haben.

Hochfrequente elektromagnetische Felder (z. B. bei Mobiltelefonen oder Mobilfunk-Sendemasten) dringen nur wenige Zentimeter in den Körper ein. Dort werden sie absorbiert und in Wärme umgewandelt. Die Entstehung dieser sogenannten thermischen Wirkung ist in den Geräten und im Umfeld der Sendemasten gesetzlich begrenzt, damit es nicht zu einer Schädigung von Körpergewebe kommt. Die Begrenzung gilt auch für den neuen Mobilfunkstandard 5G.

Gesetzliche Regelung und Grenzwerte:

Auf der Grundlage der Erkenntnisse zu den Wirkungen wurden Grenzwerte abgeleitet, die in der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - 26. BImSchV festgelegt sind. Diese Grenzwerte sind überall dort einzuhalten, wo sich Menschen nicht nur kurzzeitig aufhalten. Die Grenzwerte sind für die verschiedenen Anlagenarten und Frequenzbereiche unterschiedlich.

Die 26. BImSchV enthält auch Anforderungen zur Vorsorge. Dazu gehört eine Minimierungspflicht für die Feldstärken bei neuen oder wesentlich geänderten Niederfrequenzanlagen. Auch dürfen neue Stromleitungen Gebäude nicht mehr überspannen. Ein Grund für die Vorsorgeanforderungen ist, dass noch offene Fragen zu Wirkungen unterhalb der Grenzwerte bestehen, die bisher nicht abschließend wissenschaftlich geklärt werden konnten. Nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand werden aber direkte gesundheitsschädigende Wirkungen durch elektrische und magnetische Felder bei Einhaltung der Grenzwerte bei allen zugelassenen Techniken vermieden.

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