Umweltgerechtigkeit

Untersuchungen belegen, dass Umweltbelastungen und ihre gesundheitlichen Folgen in der Gesellschaft nicht gleich verteilt sind. Sozial und wirtschaftlich benachteiligte Bevölkerungsgruppen sind Umweltbelastungen regelmäßig in höherem Maße ausgesetzt als andere Bevölkerungsgruppen.

Diese Zusammenhänge von Umwelt- und Gesundheitsrisiken und sozialen Ungleichheiten werden seit einigen Jahren in der umweltpolitischen Debatte in Deutschland unter dem Begriff „Umweltgerechtigkeit“ diskutiert.

Das Handlungsfeld „Umweltgerechtigkeit“ stellt im Masterplan Umwelt und Gesundheit NRW ein Querschnittsthema dar.

NRW kann auf eine lange Tradition von Untersuchungen über den Zusammenhang zwischen Umwelt- und Gesundheitsrisiken und sozialen Ungleichheiten zurückblicken und verfügt somit über einen reichhaltigen Fundus von Erfahrungen hinsichtlich des Handlungsfeldes „Umweltgerechtigkeit“. Dazu zählen Forschungsprojekte und Studien von verschiedenen wissenschaftlichen Einrichtungen in NRW sowie zahlreiche Projekte und Aktivitäten, die sich im Rahmen von APUG NRW dem Zusammenhang zwischen Umwelt, Gesundheit und soziale Lage gewidmet haben. Ziel dieser Projekte war,  die Grundlagen und Strategien kommunaler Entscheidungen gezielter auf Umweltgerechtigkeitsaspekte ausrichten zu können. Wesentliche Akteure in diesen Projekten sind daher verschiedene NRW-Kommunen und auch Nichtregierungsorganisationen.

Im Rahmen des Prozesses zum Masterplan wurden zum Handlungsfeld „Umweltgerechtigkeit“ Fachveranstaltungen und zwei weitere Projekte, “Erschließung der Potenziale ortsnaher Grün- und Spielflächen“ und das „Planspiel Lärmaktionsplanung“, durchgeführt.

Bei der Fachveranstaltung "Umweltgerechtigkeit - Handlungsoptionen für NRW" am 28. November 2014 wurden Handlungsoptionen für mehr Umweltgerechtigkeit diskutiert. Es wurden praktische Ansätze und mögliche Handlungsempfehlungen für die kommunale Praxis vorgestellt. Anknüpfend an diese Fachveranstaltung wurden bei dem Workshop "Wie gelingt Umweltgerechtigkeit?" am 11. Juni 2015 konkrete Handlungsempfehlungen für die kommunale Praxis erarbeitet, die dem Masterplan als Anhang III beigefügt sind.

Im Rahmen eines Grünflächenprojekts wurden "Potentiale ortsnaher Grün- und Spielflächen unter den Gesichtspunkten Umwelt, Gesundheit und soziale Lage" an drei konkreten Grün- und Spielflächen in den Städten Bottrop, Mülheim an der Ruhr und Münster untersucht. Der Projektbericht gibt allgemeine Handlungsempfehlungen für die kommunale Praxis, wie das Potenzial von Grün- und Spielflächen für die Entwicklung zu einer besseren Lebensqualität in benachteiligten Quartieren/Stadtteilen genutzt werden kann. Im Rahmen einer Fachveranstaltung für die Praxis am 24.11.2016 wurden die Ergebnisse der Studie vorgestellt und ein moderierter Dialog zu Strategien und Handlungsansätzen zur Stärkung von grüner Infrastruktur in mehrfach belasteten Gebieten geführt. Im Mittelpunkt standen Beispiele „aus der Praxis für die Praxis“, die wichtige Impulse und Argumente für das Handeln und die Verankerung des Handlungsfelds Umweltgerechtigkeit auf kommunaler Ebene geliefert haben.

Bei dem "Planspiel Lärmaktionsplanung" wurde untersucht, wie vorhandene Daten und Informationen aus den Bereichen Umwelt, Gesundheit und soziale Lage in die Lärmaktionsplanung der Städte einbezogen werden können. Dabei wurden gemeinsam mit den Städten Handlungsempfehlungen erarbeitet. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung legen Städte und Gemeinden mit Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern unter anderem konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung fest.

In einer 2018 durchgeführten Nachbetrachtung des Planspiels wurden die seitdem gesammelten Erfahrungen analysiert und die Handlungsempfehlungen überprüft. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass der Ansatz überzeugt hat, die Erkenntnisse mit in die Praxis genommen wurden und verstetigt werden sowie dass die Handlungsempfehlungen weiter aktuell sind.

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Die 86. und 87. Umweltministerkonferenz (UMK) hat sich in 2016 mit dem Thema „Soziale Aspekte der Umweltpolitik“ befasst und damit die Bedeutung der Thematik unterstrichen. Ziel einer sozial gerechten und verantwortlichen Umweltpolitik muss es sein, überproportionale Umweltbelastungen in Abhängigkeit vom sozialen Status zu minimieren“ wurde in dem ersten Beschluss im Juni 2016 festgehalten. Es wurde vereinbart, ein ressortübergreifendes Gremium unter Länderbeteiligung einzuberufen. Weiterhin wird die Prüfung einer verbindlichen Verankerung von Umweltgerechtigkeit in Planungen (Verkehr/Bauleitplanung/Städtebau) für erforderlich gehalten.

Auf Initiative von NRW wurde zur UMK im Dezember 2016 ein Bericht der Länder über ihre eigenen Aktivitäten vorgelegt. Der Bericht zeigt, dass es in den Ländern bereits eine Vielzahl von Aktivitäten gibt, die sowohl einen themenbezogenen, z.B. Luftqualität, Lärm, Anpassung an den Klimawandel, Energiearmut, als auch – wie in NRW mit dem Masterplan – einen strukturellen Ansatz verfolgen. Neben dem Länderbericht hat der Bund einen Bericht vorgelegt, in dem zu den Aktivitäten des BMUB, dem aktuellen Forschungsstand sowie zu strategischen Ansätzen zur Förderung von Umweltgerechtigkeit berichtet wird. Er enthält weiterhin eine Liste von Forschungsprojekten, Fachtagungen, Kongressen, Verbändeprojekten und Veröffentlichungen zu Umweltgerechtigkeit.

In 2017 wurden als weitere Meilensteine zur Umsetzung der UMK-Beschlüsse „Umweltgerechtigkeit“ in den UMK-Verbändegesprächen thematisiert sowie unter Beteiligung von NRW ein Fachgespräch „Leitlinien und Handlungsempfehlungen für mehr Umweltgerechtigkeit“ durchgeführt. Die Dokumentation zum Fachgespräch ist auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes eingestellt.

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